top of page

Verfahrensbeistandschaft

Ein Verfahrensbeistand ist der Interessensvertreter eines Kindes in einem familiengerichtlichen Verfahren. Das Familiengericht wird tätig, wenn Vater, Mutter oder das Jugendamt einen Antrag stellen. Meistens handelt es sich um Angelegenheiten der elterlichen Sorge oder des Umgangs zu einem Elternteil betreffend. Der Verfahrensbeistand wird vom Familienrichter beauftragt. Die Verfahrensbeteiligten können jedoch auch beantragen, dass ein Verfahrensbeistand bestellt wird.

 

Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt er dem Kind, wie das Verfahren im Gericht funktioniert und worüber genau gestritten und verhandelt wird. Auch erklärt der Verfahrensbeistand dem Kind seine Rechte in dem Gerichtsverfahren. Das Kind kann somit mit seinem Verfahrensbeistand erötern, was seine Wünsche hinsichtlich einer guten Lösung im Verfahren sind.

 

Der Verfahrensbeistand bespricht ebenfalls mit dem Kind, was aus seiner Sicht wichtig wäre, damit das Gericht zum Wohl des Kindes entscheidet. Dem Verfahrensbeistand kann die zusätzliche Aufgabe gegeben werden, mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen Gespräche zu führen, um das Wohl des Kindes näher zu erörtern und an einer Einigung der Eltern mitzuwirken.

 

Der Verfahrensbeistand fasst die gewonnenen Informationen für das Gericht in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen und vertritt die Interessen des Kindes in der mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal. Falls das Kind vom Richter angehört wird, begleitet der Verfahrensbeistand das Kind auch bei dieser Kindesanhörung. Man kann den Verfahrensbeistand mit einem eigenen Anwalt für das Kind vergleichen.

 

Im Interesse des Kindes kann er Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen und somit verlangen, dass die Entscheidung durch ein höheres Gericht kontrolliert wird. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat das Kind ein eigenes Beschwerderecht, was er mit Hilfe des Verfahrensbeistandes bei Bedarf nutzen kann.

Meine Vorgehensweise

Mit dem Erhalt des Gerichtsbeschlusses erhalte ich das Recht, die Akte des Gerichtes einzusehen und mir relevante Unterlagen zu kopieren. Ich kontaktiere die Kindeseltern und lade sie zu einem Gespräch ein. Auch das Kind möchte ich persönlich kennenlernen und sprechen.

 

Gerne besuche ich das Kind in seinem häuslichen Umfeld,

um ihm die Situation ein wenig zu vereinfachen.

 

Ich lege Wert darauf, das Kind ohne seine Bezugspersonen zu sprechen. Je nach Fragestellung und individuelle Sachlage können zusätzliche gemeinsame Gespräche mit den Eltern oder auch Gespräche mit den Lehrern, Erziehern, Therapeuten sowie anderen Bezugspersonen erforderlich werden.

 

Insbesondere bei sehr jungen Kindern, aber auch in vielen anderen Fällen beobachte ich manchmal auch gerne die Interaktion zwischen dem Kind und einem Elternteil.

 

Im Kontakt mit Ihrem Kind werde ich ihm genau erklären, welche Rolle und Aufgabe ich habe. Um zu einer Einschätzung der kindlichen Situation und des Kindeswillens zu gelangen, nutze ich verschiedene Wege: das persönliche Gespräch ist nur einer davon. Weiter ist es möglich, anhand spielerischer Mittel, mittels Karten, Figuren etc. oder auch per Beobachtung zu wichtigen Erkenntnissen zu gelangen.

 

Die Gespräche mit den Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen dienen dazu, die kindliche Situation noch besser zu verstehen. Nur in Verbindung mit seinem Umfeld und dessen Vorstellungen/Erwartungen/Befürchtungen kann meiner Einschätzung nach eine gute Lösung für die strittige Fragestellung gefunden werden. Daher kann es auch notwendig werden, mit anderen Menschen zu sprechen, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat, z.B. Lehrer, Erzieherinnen oder andere Betreuer. Sie als Eltern werden auf jeden Fall davon erfahren.

 

Ich biete den Eltern gerne an -dies ist auch ausdrücklich Aufgabe eines Verfahrensbeistands- im vermittelnden gemeinsamen Gespräch verschiedene Möglichkeiten zur Klärung des Streits anzudenken. Ich kann und soll mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die dann dem Gericht vorgestellt wird. Ein weiteres gerichtliches Vorgehen kann manchmal so vermieden werden.

 

Ein schriftlicher Bericht mit einer Empfehlung beendet die erste aktive Phase meiner Tätigkeit. Sollte es im Anschluss einen Gerichtstermin geben, werde ich ebenfalls geladen, um im Termin den Bericht zu erläutern und an einer Klärung mitzuarbeiten.

 

Sollte Ihr Kind/die Kinder zu einer Anhörung in das Gericht geladen werden, werde ich das Kind in dem Gespräch vorbereiten. Es ist zudem meine Aufgabe, den Rahmen der Anhörung abzuklären. Hier gibt es einige Möglichkeiten, die Belastung, die manche Kinder erleben, zu reduzieren.

 

Der Wille und das Wohl des Kindes werden berück­sichtigt.

 

Empfehlungen, die ich dem zuständigen Richter oder der Richterin gebe, sind immer sorgfältig überlegt und aus den verschiedenen Informationszugängen, die mir möglich waren, herausgearbeitet. Der Wille des Kindes steht im Vordergrund, wobei es sich von selbst versteht, dass ich keine Empfehlungen aussprechen werde, die dem Kindeswohl widersprechen würden.

Das gerichtliche Ergebnis werde ich dem Kind mitteilen oder mit den Bezugspersonen besprechen, in welcher Form und durch wen das Kind das Ergebnis mitgeteilt bekommt.

Difficult roads often lead to beautiful destinations

I'm a paragraph. Click here to add your own text and edit me. It’s easy. Just click “Edit Text” or double click me to add your own content and make changes to the font. I’m a great place for you to tell a story and let your users know a little more about you.

I'm a paragraph. Click here to add your own text and edit me. It’s easy. Just click “Edit Text” or double click me to add your own content and make changes to the font. I’m a great place for you to tell a story and let your users know a little more about you.

 

I'm a paragraph. Click here to add your own text and edit me. It’s easy. Just click “Edit Text” or double click me to add your own content and make changes to the font. I’m a great place for you to tell a story and let your users know a little more about you.

 

Das Leben ist ein Kreislauf. Wenn du mal schwere Zeiten durchmachst, glaub daran, dass die guten Zeiten bereits auf dem Weg zu dir sind.

Nehmen Sie Kontakt auf

Praxis für Systemische Beratung

& Lösungsorientierte Arbeit

Victoria Schüller

Maxstr. 41

53111 Bonn

Sie finden mich in der Bonner-Altstadt. Haltestelle Stadthaus

oder Stadthaus Parkgarage

Postanschrift: Postfach 1170, 53308 Bornheim

Tel.     0228 387 56 287

Mobil 0170 710 75 25

Fax.    0228 763 662 30

E-Mail: mail(at)systemischepraxis-schueller.de

www.systemischepraxis-schueller.de

Praxis für Systemische Beratung

& Lösungsorientierte Arbeit

Victoria Schüller

Maxstr. 41

53111 Bonn

Tel. 0228 387 56 287

Mobil 0170 710 75 25

Fax. 0228 763 662 30

mail(at)systemischepraxis-schueller.de

www.systemischepraxis-schueller.de

© 2018 von Victoria Schüller

Vielen Dank! Die Nachricht wurde erfolgreich gesendet.

bottom of page